KfW-Förderprogramm 159: Altersgerecht umbauen

Hamburg, 21.07.2023 – Irgendwann schlägt das Alter zu: Was noch vor Jahren undenkbar schien, ist plötzlich Realität – auch in den eigenen vier Wänden. Treppen werden zur Belastung und zum Risikofaktor, Baden und Duschen beschwerlich. Um auch im fortgeschrittenen Alter ein selbstbestimmtes Leben im Eigenheim führen zu können, braucht es daher oftmals einiger erheblicher Investitionen.

Was ist das KfW-Programm 159?

Die KfW fördert im Programm 159 Investitionen in den altersgerechten Umbau von Wohnungen und Häusern, um Barrieren zu reduzieren, die Wohnqualität zu verbessern, die Mobilität im eigenen Zuhause zu erhalten und auch Einbruchschutz zu erlangen.

Was wird gefördert?

Grundsätzlich förderfähig ist der Umbau des Wohngebäudes nach dem Standard „Altersgerechtes Haus“. Im Detail beziehen sich die meisten Ab- und Umbaumaßnahmen auf die Barrierereduzierung – nämlich bei den Wegen zum Gebäude, dem Zugang zur Immobilie, der Überwindung von Treppen im Flur und im Wohnbereich, der Raumaufteilung und der Badezimmereinrichtung. So wird etwa der Einbau von altersgerechteren Zugängen wie Rampen oder Aufzügen, die Schaffung von bodengleichen Duschen, der Umbau von Badezimmern und die Modernisierung von Sanitärobjekten, die Anpassung von Türbreiten bzw. -höhen, die Installation von Haltegriffen und Handläufen sowie die Verbesserung der Beleuchtung und der Sicherheitstechnik und der Einsatz von Kommunikationssystemen und Smart-Home-Anwendungen gefördert. 

Auch der Umbau zu barrierearmen Wohnflächen und Maßnahmen zum Einbruchschutz (einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren etc.) werden gefördert. Der Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie ist dann förderfähig, wenn die barrierereduzierenden Maßnahmen explizit im Kaufvertrag ausgewiesen sind. Wichtig bei allen Umbaumaßnahmen: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Für das KfW-Programm 159 qualifizieren sich Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsbaugenossenschaften sowie Bauträger und Wohnungsunternehmen. Nicht förderfähig sind Ferienhäuser, gewerblich genutzte Gebäude und Umschuldungen bestehender Kredite.

Zu welchen Konditionen wird gefördert?

An Kreditnehmer wird ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit vergeben – unabhängig vom Alter. Die Finanzierungskonditionen liegen indes nur moderat unter dem marktüblichen Bauzinsniveau. Der Weg zum Kredit führt dabei über die beiden Optionen des Annuitätendarlehens oder des endfälligen Darlehens. Die bestmögliche Förderung erzielt, wer zur Finanzierung ein Annuitätendarlehen wählt, das binnen vier bis maximal zehn Jahren bedient wird. Bei einer Zinsbindung von maximal fünf Jahren beträgt der effektive Jahreszins 2,72 Prozent; sollte eine Zinsbindung bis maximal eine Dekade gewünscht sein, wird bereits ein effektiver Jahreszins von 3,01 Prozent fällig. Die tilgungsfreie Anlaufzeit beträgt dabei in beiden Fällen ein bis zwei Jahre. 

Allgemein gilt: Je länger der Kredit läuft, desto teurer die Finanzierung. Bei der zweiten Laufzeitlänge von 11 bis 20 Jahren beträgt der effektive Jahreszins bestenfalls 2,80 Prozent, bei zehnjähriger Zinsbindung aber bereits 3,25 Prozent. Die tilgungsfreie Anlaufzeit beträgt hier ein bis drei Jahre. Kreditnehmer, die sich für die Abzahlung des Darlehens gar zwischen 21 und 30 Jahren Zeit lassen, finanzieren ihr Umbauvorhaben zu einem effektiven Jahreszins von 2,82 bis 3,31 Prozent; die tilgungsfreie Anlaufzeit beträgt hier ein bis fünf Jahre. Im Falle eines endfälligen Darlehens, bei dem während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und bei Fälligkeit der komplette Kreditbetrag in einer Summe zurückzuzahlen ist, fällt die Laufzeit mit vier bis zehn Jahren deutlich kürzer aus. Der effektive Jahreszins liegt mit aktuell 3,34 Prozent fast auf dem Marktniveau der Baufinanzierer.

Welche Vorteile hat das Programm?

Immobilienbesitzer oder -anwärter können das KfW 159 als Bündel mit anderen Förderprogrammen nutzen: Die Initiative ist gut mit dem KfW-Klassiker 124 („Förderung von Wohneigentum – LINK) und auch dem KfW-Programm 261 („Energieeffizient sanieren“ – LINK) kombinierbar. Antragsteller profitieren von der Planbarkeit des Programms: Der Staat fördert über einen langen Zeitraum bei fester Zinsbindung. Ein weiterer Pluspunkt: Auch bei vermieteten Objekten ist die KfW-Förderung möglich.

Welche Nachteile hat das Programm?

Der offenkundigste Nachteil liegt in der Höhe der Zinssätze des Programms, die wenig zusätzliche Anreize bieten. Nur wer über eine kurze Laufzeit mit dem Risiko einer ebenfalls kurzen Zinsbindung finanziert, schlägt den marktüblichen Darlehen noch ein kleines Schnippchen. Auch fällt die Fördersumme des Programms mit maximal 50.000 Euro alles andere als üppig aus und dürfte bei einem groß angelegten altersgerechten Umbau einer Immobilie zu kurz greifen. 

Wer sich für das KfW 159 entscheidet, muss zudem wie bei anderen Förderprogrammen bei der komplexen Antragstellung einige bürokratische Hürden überwinden und zur Anerkennung etliche Nachweise erbringen. Die Anerkennung der Umbaumaßnahmen ist an technische Anforderungen geknüpft und muss von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden. 

Über Bilthouse

Die Bilthouse-Gruppe ist einer der führenden Anbieter für Baufinanzierungsvermittlung in Deutschland. Gegründet im Jahr 2022 vereint Bilthouse die erfolgreichen Marken von Baufi24, Hüttig & Rompf und Creditweb. Dabei setzt das Unternehmen auf persönliche, digital gestützte und vor allem transparente Finanzierungsberatung für Menschen, die eine Immobilie suchen. Um einen klaren Mehrwert für Endkunden zu schaffen, gehören auch die Firmen Kredit24 für Privatkredite und LoanLink24 für die englischsprachige Baufi-Beratung von Expats, dazu. Das B2B-Fintech FinLink komplettiert das Angebot als CRM für die Immobilienfinanzierung. Aktuell beschäftigt das Unternehmen rund 700 Mitarbeitende mit einem vermittelten Baufinanzierungsvolumen von rund fünf Milliarden Euro pro Jahr.

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